Ein 400 Euro Job ist gleich einem Minijob.

Der Arbeiter zahlt, solange er unter der 400 Euro Grenze bleibt, keine Steuern. Das heißt, bei ihm ist der Bruttobetrag gleich dem Nettobetrag. Der Staat will damit die Schwarzarbeit eindämmen und jedem die Gelegenheit geben, sich in Form eines Minijobs etwas nebenher zu erwirtschaften, ohne dass es hohe Abzüge gibt. Dennoch werden Steuern gezahlt. Es werden 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung und 20 Prozent Steuern berechnet. Diese zahlt aber der Arbeitgeber in die Kassen. So bleibt der Arbeitnehmer hiervon unbetroffen und ist dennoch abgesichert. Der Nachteil an dieser Form des Minijobs besteht darin, dass die Arbeitgeber bevorzugt Leute auf 400 Euro Basis einstellen, anstatt der etwas teuereren Halbzeitkräfte oder auch bei der Vergabe von Nebenjobs. Alles, was über die 400 Euro hinaus verdient wird, muss aber von dem Arbeitnehmer versteuert werden.

 

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bei einem 400 Euro Job

Der Arbeitnehmer, der einen 400 Euro Job ausübt, hat einige Rechte. So hat er zum Beispiel ein Anrecht auf Urlaub, anteilig der gearbeiteten Wochenstunden. Der Lohn wird während des Urlaubs weitergezahlt. Sollte in dem Betrieb, in dem er seinen 400 Euro Job ausübt, Urlaubsgeld, sowie Weihnachtsgeld tariflich gezahlt werden, so hat er auch darauf anteilig ein Anrecht. Sollte der Jahresbetrag jedoch über den festgesetzten Betrag von 4800 Euro hinausgehen, durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, so muss der darüber hinausgehende Betrag normal versteuert werden. Sollte der Arbeitnehmer auf Grund von Krankheit seinen 400 Euro Job eine Zeit lang nicht ausführen können, so hat er ein Recht auf Lohnfortzahlung für die Tage, die er im Normalfall arbeitet. Ab dem 43. Krankheitstag jedoch erhält er keine weitere Lohnfortzahlung, die bei einem normal Berufstätigen die Krankenkasse übernehmen würde. Fällt ein Arbeitstag des Arbeitnehmers auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird dieser normal gezahlt, muss jedoch nicht nachgearbeitet werden.

 

Mutterschutz bei 400 Euro Jobbern

Für jede schwangere Frau besteht auch bei einem 400 Euro Job der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Für den Mutterschutz gilt, dass sie in den 6 Wochen vor der Entbindung arbeiten kann, aber nicht muss. Die 8 Wochen nach der Entbindung ist absolutes Arbeitsverbot. Jedoch erhält die Minijobberin im Mutterschutz weder Mutterschaftsgeld Zahlungen von der Krankenkasse, noch die Aufstockungen des Arbeitnehmers. Nach der Mutterschutzzeit darf sie wieder ganz normal in dem Betrieb, an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.